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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft (Auszug aus der Vereinssatzung)
Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt, der nur über den Online-Kündigung auf unserer Homepage bzw., sollte dies nicht möglich sein, nur per Einschreiben an die Vereinsadresse zulässig ist und spätestens am 30. des betreffenden Kalenderjahres zu erfolgen hat,
- durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis auf Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied 3 Monate mit der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat,
- durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes wegen grober Verstöße gegen die Vereinssatzung, wegen Handlungen, die im besonderen Maße die Belange des Sports schädigen oder wegen Nichtbeachtung von Beschlüssen und Anordnungen der Vereinsorgane. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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Sie möchten nicht online Kündigen? Kein Problem, schicken Sie uns Ihre vollständig ausgefüllt Kündigung per Einschreiben an die Vereinsanschrift (Rathenaustr. 9 in 63263 Neu-Isenburg).